Unfall – Was tun?
Nach ständiger Rechtsprechung hat der geschädigte Autofahrer in einem Haftpflichtschadenfall stets das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen, selbst wenn der Haftpflichtversicherer auf Hinzuziehung eines Sachverständigen verzichtet.
Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann.
Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.
Auf Schadensteuerung muss sich nur einlassen, wer sich in seiner Kasko-Versicherung dazu verpflichtet und den Unfall verschuldet hat.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens gehören zum Schaden und werden durch die gegnerische Versicherung separat erstattet. Lesen Sie dazu auch: