Wurden Sie unschuildig in einen Unfall mit Sachschaden an Ihrem Fahrzeug verwickelt steht Ihnen das Recht auf einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu. Das Kfz-Sachverständigenbüro Diederich in Rostock erstellt Ihnen das entsprechende Gutachten. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug, wenn gewünscht, bei Ihnen, ob in Bad Doberan, Kühlungsborn, Heiligendamm oder in Ribnitz, auf dem Darß bis Zingst sowie z.B. in Laage oder Güstrow.
Wozu braucht man überhaupt einen Kfz- Sachverständigen? | • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten) • Oldtimergutachten |
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf? | Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflicht-versicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH´s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. |
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt? |
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden. |
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt – wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen? |
Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder Dipl.-Ing. bzw öffentlich bestellt und vereidigt ist. |
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen? |
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Weiterhin fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher. |
Haftpflichtschadengutachten | |
Bei fremdverschuldeten Unfällen hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten. |
Dadurch ist gewährleistet, dass Schadenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall etc. von einem unabhängigen Sachverständigen ohne Weisung der Versicherung festgesetzt werden.Die Sachverständigenkosten sind im Rahmen der Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. |
Kaskoschadensgutachten |
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Nach Absprache mit Ihrer Versicherung können Sie auch in folgenden Fällen einen freien Sachverständigen beauftragen: |
• Selbstverschuldeter Unfall • Wildschaden • Sturmschaden • Brandschaden • Diebstahl |