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KFZ Sachverständiger Rostock
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Sachverständigen beauftragen – was muß ich
beachten.

auftragAls Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden. Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann.

Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.

Auch bei so genannter Bagatellschäden bis zu einer Schadenhöhe von 715,- Euro erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten, welches in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen wird.

 

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns zu schreiben.

Unfall-Was tun?

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Unanbhängiges KFZ Gutachten

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SV Diederich in Rostock

Kfz-Sachverständigenbüro
Bodo Diederich
Hinrichsdorfer Str.7F
18146 Rostock

Telefon: 0381 – 69 92 92
Telefax: 0381 – 69 44 71
Mobil: 0171 – 411 85 60

info@sv-diederich.de

Links

aktuelle Informationen rund um den Kraftfahrzeug-Schaden:
www.autorechtaktuell.de
Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter oder anerkannter qualifizierter KFZ-Sachverständigen e.V.
www.bvsk.de

 

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